· 

Alexandra Schriefl (1968-1988), Nicole Strau (1982-1990) und Christina Beranek (1978-1989)

Mordserie in Wien in den 1980er Jahren

In den Jahren 1988-1990 ereigneten sich im 10. Bezirk in Wien drei sexuell motivierte Gewaltverbrechen. Diese führten zu den bis dahin umfangreichsten und aufwendigsten Ermittlungen der österreichischen Kriminalgeschichte.  Unter der Wiener Bevölkerung herrschte damals große Sorge und sie machte der Wiener Polizei enormen Druck um den oder die Täter endlich zu fassen.

 

Mordopfer Alexandra Schriefl (23.09.1968 – 26.10.1988) 

Alexandra Schriefl

Die 20 jährige Alexandra Schriefl verbrachte den Abend des 26. Oktober 1988 mit Freunden in der Diskothek „Azzuro“ in der Himberger Straße. Gegen 2.30 Uhr rief sie von einer nahen Telefonzelle ihren Freund an und bat ihn, sie abzuholen. Dieser wurde auf dem Weg durch einen geschlossenen Bahnschranken aufgehalten. Da die Nacht eiskalt war, wollte Alexandra nicht im Freien stehen bleiben. Sie machte sich zu Fuß auf den Heimweg. Als ihr Freund bei der Disco eintraf, war Alexandra bereits verschwunden. Als sie auch am frühen Vormittag noch nicht zu Hause war, wurde die Suche nach ihr eingeleitet. Ihre Leiche wurde nahe der Diskothek in einer Grünanlage gefunden. Die Tote saß nackt vor einem Baum, an den sie gefesselt worden war. Der Täter hatte sie mit ihren Strümpfen und ihrem Pullover erdrosselt. Zuvor war sie auch missbraucht worden. 

Grab von Alexandra Schriefl (1978-1989)

Alexandra Schriefl wurde am 11. November 1988 unter Anteilnahme von über 250 Trauergästen am Wiener Zentralfriedhof beigesetzt. Ihr Grab befindet sich in der Gruppe 69B/12/22. Das liegt in der Nähe von Tor 9.

 

Die Ermittler vernahmen damals innerhalb weniger Wochen mehr als 500 Personen. DNA-Analysen gab es zu der Zeit noch nicht. Allerdings wurde von Alexandras Körper Spermaspuren abgenommen. Damit wurde die Blutgruppe des Täters ermittelt. Der Mörder konnte aber nicht ausgeforscht werden.

 

 

Mordopfer Christina Beranek (28.06.1978-02.02.1989)

Christina Beranek

Christina Beranek wohnte mit ihren Eltern in der Per-Albin-Hansson-Siedlung im 10. Bezirk. Am 2. Feber 1989 holte sich das 10jährige Mädchen am Nachhauseweg von der Schule kurz vor 17 Uhr in der Trafik noch ein Mickey-Maus-Heft. Zu Hause kam sie allerdings nicht an. 

 

Nach einer privaten Suchaktion wurde sie am nächsten Vormittag gegen 11 Uhr von ihrem Vater im 14. Stockwerk der Per-Albin-Hansson-Siedlung Nr. 2 tot aufgefunden. Das Mädchen war halb entkleidet, missbraucht, erdrosselt und mit ihrer Kleidung an ein Geländer im Stiegenhaus festgebunden worden. Die Schultasche des Mädchens hatte der Täter in einem Zählerkasten des 13. Stockwerkes eingesperrt.  

 

Grab von Christina Beranek (1978-1989)

Christina Beranek wurde am 17. Februar 1989 unter Anteilnahme von ca. 400 Personen im Krematorium des Wiener Zentralfriedhofs verabschiedet. Unter den Trauergästen befand sich u.a. auch der damalige Innenminister Franz Löschnak. Ihre letzte Ruhestätte fand Christina am 22.2.1989 am Friedhof Hernals. Ihr Grab befindet sich in Gruppe C und trägt die Nummer 72

 

Da der Tatort von Christina unweit von dem von Alexandra Schriefl lag, vermuteten die Ermittler sofort einen Zusammenhang zwischen den beiden Morden. Auch die Tatausübung war sehr ähnlich gewesen. In beiden Fällen hatte der Täter Kleidungsstücke des Opfers als Trophäe mitgenommen. Die Polizei vermutete den Täter in der Per-Albin-Hansson-Siedlung.  Was folgte, war die umfangreichste Ermittlungsaktion der österreichischen Kriminalgeschichte. Die Beamten überprüften unzählige Personen. Der gesamte Kunststoffboden des Plateaus, auf dem Christina ermordet worden war, wurde ausgeschnitten und ins Labor gebracht. Sogar Spezialisten des deutschen Bundeskriminalamts aus Wiesbaden wurden an der Spurensuche beteiligt. Für die Ergreifung des Täters wurde eine Prämie von 160.000 Schilling ausgesetzt. 

 

Am 13. Februar glaubten die Beamten, den Täter geschnappt zu haben. Werner K. hatte 1984 in den Aufzügen der Per-Albin-Hansson-Siedlung neun kleine Mädchen sexuell belästigt. Die Beamten fanden heraus, dass er gemeinsam mit Alexandra Schriefl zur Schule gegangen war und für die Mordnacht kein Alibi besaß. Er wurde jedoch durch eine Blutgruppenuntersuchung entlastet. Für die Nacht des Mordes an Christina Beranek besaß er ein hieb- und stichfestes Alibi. 

 

Mordopfer Nicole Strau (1982 – 1990)

Nicole Strau

Nicole Strau wurde am 11.01.1982 geboren, hätte also heuer ihren 40. Geburtstag gefeiert. 1990 lebte die 8jährige Nicole mit ihrer Mutter Sonja Strau und ihrem Stiefvater Ernst Salat in Favoriten. Am 22. Dezember besuchte das Mädchen ihre Tante und ihren Onkel in der Simmeringer Hauptstraße, um Weihnachtsgeschenke abzuholen. Von dort machte es sich gegen 17:30 auf den Heimweg. Nicole benutzte die Straßenbahnlinie 71 und stieg dann in den Autobus 15 A um. Zu Hause kam das Mädchen allerdings nie an. 

 

Ihre Leiche wurde am nächsten Tag gegen 10:20 Uhr im Laaer Wald aufgefunden. Die gerichtsmedizinische Untersuchung ergab, dass Nicole vor ihrem Tod vergewaltigt worden war. Der Täter hatte versucht, sie mit ihren eigenen Schuhbändern zu erdrosseln. Diese rissen allerdings ab. Mit einem abgebrochenen Ast erschlug er das Kind dann von hinten. Anschließend versteckte der Täter die Leiche unter Laub. 

 

Grab von Nicole Strau (1982-1990)

Nicole wurde am 04.01.1991 am Zentralfriedhof beigesetzt. An der Trauerfeier nahmen ca. 1.000 Trauergäste teil. Nicoles Eltern gaben ihr die Weihnachtssgeschenke, die sie für das Mächen gekauft hatten, mit ins Grab. Das Grab liegt auf halbem Weg zwischen Tor 3 und Tor 9, in Gruppe 123/12/17. Auf ihrem Grabstein ist zu lesen: „Mir kann nix passier´n, I werd niemals frier´n, weil I immer no an Engerln glaub.“

 

Auch in diesem Mordfall vermuteten die Beamten denselben Täter wie bei bei Alexandra Schriefl und Christina Beranek. Es wurden auch damals wieder über 1.600 Personen überprüft. Leider konnte aber auch diesmal kein Täter ausgeforscht werden. Auch eine Fahndung in der Fernsehserie „Aktenzeichen XY – ungelöst“ blieb erfolglos.   

 

Neue kriminalpolizeiliche Methoden

Die Einführung der DNA-Analyse und einer DNA-Datenbank brachten neue Möglichkeiten für die Ermittlungsarbeiten der Polizei und führten schließlich zu 2 Verhaftungen in dieser Mordserie.

 

Im Herbst 2000 wurde die DNA des Mörders von Alexandra Schriefl als erste in der DNA-Datenbank aufgenommen. Was fehlte, war die Vergleichsprobe eines Verdächtigen. Doch da kam den Ermittlern der Zufall zu Hilfe. Herbert P. (*1968) war in eine Rauferei verwickelt gewesen und ging auch auf die einschreitenden Polizisten los, womit er den Tatbestand des Widerstands gegen die Staatsgewalt erfüllte. Damals war es üblich, Verdächtigen dieser Deliktsklasse eine DNA-Probe (Mundhöhlenabstrich) abzunehmen, was auch in diesem Fall geschah. Drei Wochen später warf der Computer eine Übereinstimmung mit einer DNA-Spur aus dem Fall Alexandra Schriefl aus. Herbert P. wurde daraufhin wegen Mordverdachts verhaftet. Er war bereits in der Mordnacht von Alexandra Schriefl als einer der ersten vernommen worden. Allerdings hatte die Gerichtsmedizin damals einen fatalen Fehler begangen. Beim Abschaben der Spermaspuren von der Leiche war die Probe mit Zellmaterial von Alexandra verunreinigt worden, weshalb eine falsche Blutgruppe ermittelt worden war. Deshalb war Herbert P. damals als Täter ausgeschlossen worden.

 

Im nächsten Schritt wurden die Akten zu den anderen beiden Mordfällen wieder aufgenommen. Alle Personen, die zum engsten Kreis der Verdächtigen im Mordfall Nicole Strau gehörten, wurden um eine DNA-Probe gebeten.  Alle stimmten zu, nur der bereits polizeibekannte Michael P. (*1966) war nicht auffindbar. Dieser war jahrelang mit der Tante von Nicole liiert gewesen. Von dieser hatte er damals auch ein falsches Alibi erhalten. Am 27. September 2001 wurde er in der Nähe seiner Wohnadresse aufgrund eines Haftbefehls festgenommen. Er verweigerte die Aussage und lehnte eine DNA-Abnahme ab. Die Ermittler fanden heraus, dass er bereits Jahre zuvor eine DNA-Abnahme verweigert hatte und man ihn daraufhin schlicht vergessen hatte. Nach einer richterlichen Anordnung, wurde ihm die Probe diesmal zwangsweise abgenommen. Der Vergleich brachte eine Treffermeldung und überführte ihn als Täter von Nicole. Nicole hatte ihren Mörder also gut gekannt.

 

Urteile

Im Dezember 2001 wurde Herbert P. wegen Mordes an Alexandra Schriefl zu 15 Jahren Freiheitsstrafe verurteilt, weil er zur Tatzeit unter 21 Jahre alt war. Die Höchststrafe blieb ihm wegen eines Justizirrtums erspart.  Er bestritt die Tat immer und behauptete, die junge Frau hätte nachts in eisiger Kälte freiwillig Sex hinter einer Plakatwand zugestimmt . Er hätte sie dann alleine zurückgelassen und darauf wäre sie wohl von einem unbekannten Täter getötet worden.

 

Obwohl der Kriminalpsychologe Thomas Müller und der Staatswalt Ernst Kloyber Herbert P. mit Sicherheit auch für den Mörder von Christina Beranek hielten, konnte man ihm diesen Mord nicht nachweisen. Beim Mord an Christina Beranek konnten keine DNA-Spuren gesichert werden. Das Verfahren wurde im März 2002 schließlich eingestellt.

 

Herbert P. wurde wegen seiner Gefährlichkeit zusätzlich in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen. Er stimmte einer Behandlung allerdings nicht zu, was dazu führte, dass er über die 15 Jahre hinaus inhaftiert blieb. 2017 stand er neuerlich wegen schwerer Körperverletzung eines Mithäftlings vor Gericht. Auch diesmal tobte Herbert P. bei der Urteilsverkündung und stritt wieder alles ab.

 

Am 2. Dezember 2003 wurde schließlich Michael P. wegen Mordes an Nicole Strau zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt. Bei der Verurteilung sorgten die Geschworenenentscheidungen für Aufsehen. Obwohl es laut Gerichtsmedizin unter einer Billiarde Menschen höchstens einen einzigen weiteren Menschen geben kann, der die gleichen genetischen Merkmale aufweisen könnte, rechnete einer der Geschworenen die Tat tatsächlich diesem zweiten zu. So gab es zum Tatbestand des sexuellen Missbrauchs einen Entscheid von 7:1 für schuldig. Noch erstaunlicher war jedoch die Tatsache, dass zwei weitere Geschworene ihn zwar für den Vergewaltiger, aber nicht für den Mörder hielten. Zum Mordvorwurf gab es so die Entscheidung 5:3 für schuldig. Hätte nur ein weiterer Geschworener ihn nicht für den Mörder gehalten, wäre es 4:4 gestanden, und der Angeklagte wäre womöglich freigesprochen worden.

 

Aufarbeitung

Im Herbst 2021 veröffentlichte Ernst Geiger, der damals einer der Ermittler war, den KriminalromanHeimweg“. In diesem verarbeitete er die Favoritner Mädchenmorde.  

 

Bei den Angehörigen der Mädchen hat deren Tod wohl für immer eine große Wunde in ihr Herz und in ihre Leben geschlagen. Auch wenn diese Wunden mit der Zeit vernarben, werden sie vermutlich nie ganz verheilen. Den Familien der Mädchen gilt mein tiefes Mitgefühl. Mit diesem Artikel wollte ich auch dazu beitragen, dass diese Mädchen nicht vergessen werden. Durch das Denken an sie, bekommen sie ein Stückchen Leben zurück. Wer möchte, kann für sie auf der Plattform "Find a grave" virtuell eine Blume aufs Grab legen: Klicken Sie dazu auf den jeweiligen Link:  

brennendes Herz

 


Bildquellen:

Alexandra Schriefl: Find a Grave

Grab Alexandra Schriefl: © Karin Kiradi

Christina Beranek: Find a Grave

Grab Christina Beranek: Find a Grave

Nicole Strau: Krone / Polizei

Grab Nicole Strau: © Karin Kiradi

Kerze: Pixabay

 

Quellen:

Favoritner Mädchenmorde – Wikipedia 

Favoritner Mädchenmorde - Wikibrief  

Zeit-im-Blick v. 2.8.2018  

Kurier v. 19.9.2021 

Wiener Zeitung v. 9.10.2003 

Kronen-Zeitung v. 13.5.2018 

Vienna Online v. 23.7.2004 

BMI 

OÖ Nachrichten v. 12.5.2018 

Der Standard v. 2.2.2017 

Vorarlberg Online v. 2.12.2003 

Kronen-Zeitung v. 9.1.2019 - Pressreader 

Aktenzeichen XY ungelöst 

Friedhöfe Wien Grabsuche Nicole Strau  

Friedhöfe Wien Grabsuche Alexandra Schriefl

Friedhöfe Wien Grabsuche Christina Beranek 

Video Mytube 

 

Kommentar schreiben

Kommentare: 2
  • #1

    G. Steindl (Montag, 07 März 2022 13:30)

    Unglaublich was für kranke Menschen es auf dieser Welt gibt. Heute aktueller den je.
    Danke Karin dass du uns diese drei Fälle wieder in Erinnerung gerufen hast.

  • #2

    Br. Gindlhumer (Donnerstag, 24 August 2023 00:57)

    Danke für den umfangreichen Artikel!
    Statt "der Entscheid" wäre "die Entscheidung" wünschenswert.